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VGH Hessen, 20.07.1988 - 1 TG 2862/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 103 Abs 1 GG, § 34 GKG
Auferlegung einer Verzögerungsgebühr - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 21.06.1988 - VIII G 255/88
- VGH Hessen, 20.07.1988 - 1 TG 2862/88
Papierfundstellen
- ESVGH 38, 307
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.01.1962 - 3 StR 43/61
Verwirkung von Grundrechten - Verfassungsmäßigkeit der Erteilung eines …
Auszug aus VGH Hessen, 20.07.1988 - 1 TG 2862/88
Eine abschließende Besprechung mit dem Amtsleiter der Berufsfeuerwehr habe - bedingt durch seine dienstliche Abwesenheit - erst am 14.6.1988 stattfinden können (vgl. zur Heilungsmöglichkeit bei Verletzung des rechtlichen Gehörs Drischler, a.a.O. unter Hinweis auf OLG Köln, MDR 1962, 489).
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2006 - 1 O 138/06
Zur so genannten Verzögerungsgebühr gemäß § 34 GKG (a. F.)
Diese Vorschrift, die auch für die Verwaltungsgerichtsbarkeit gilt, hat "echten Strafcharakter" und gibt dem Gericht die Möglichkeit, eine besondere Gebühr als eine Art prozessualer Ordnungsstrafe für schuldhafte Verzögerung des Verfahrens aufzuerlegen (vgl.: VGH Hessen, Beschluss vom 20. Juli 1988 - Az.: 1 TG 2862/88 -, zitiert nach juris.web [m. w. N.]). - VGH Hessen, 24.04.1996 - 12 TJ 1109/96
Zur Verzögerungsgebühr gegenüber Verfahrensbeteiligten wegen nicht alsbaldiger …
Es ist denkbar, daß eine Behörde durch nicht rechtzeitige Vorlage einen Termin zur mündlichen Verhandlung verzögert (1. Alternative von § 34 Abs. 1 Satz 1 GKG; vgl. dazu Hess. VGH, 20.07.1988 - 1 TG 2862/88 -, ESVGH 38, 307; Hess. VGH, 20.02.1985 - 8 TE 1812/88 -).